Einspruch gegen Rotblitzer

Anwalt für Verkehrsrecht Alexander Kaden, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Rotblitzer an der Ampelkreuzung
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Welche Chancen hat der Einspruch beim Rotlichtverstoß?

 

Seit weit über 10 Jahren beschäftige ich mich als Anwalt für Verkehrsrecht fast ausschließlich mit der Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen und Rotlichtverstößen. Aus diesen Erfahrungsschatz folgt meine Einschätzung, dass die Erfolgschancen beim Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß überdurchschnittlich gut sind.

Um eine Rot- oder Ampelblitzer anzufechten muss man binnen 14 Tagen ab Zustellung einen  formellen Rechtsbehelf, den Einspruch, einlegen.  Damit erhält man die Möglichkeit einer nochmaligen individuellen Prüfung des Einzelfalles. Um die gesetzliche Frist zu wahren ist hierzu vorerst keine Begründung notwendig. Ein schlichtes Schreiben an die ausstellende Behörde genügt, soweit der Wille der Anfechtung erkennbar ist.

 

Als Blitzer an der Ampel kommen neben den klassischen Starenkästen auch Anlagen mit Lasertechnik (Blitzersäule), Piezosensoren, Induktionsschleifen, Videokameras und in seltenen Fällen sogar die Beobachtung durch die Polizei zum Einsatz. Die unterschiedlichen Überwachungstechniken bieten dabei zahlreiche Fehlerquellen, welche recht häufig zur Einstellung des Verfahrens oder Abmilderung der Strafe führen.
Sie haben Zweifel, ob Ihr Bußgeldbescheid richtig ist, wie lange das Rotlicht bereits andauerte und möchten wissen, wie ich Ihnen helfen kann?
 

Rufen Sie mich kurz und unverbindlich an oder senden mir eine kurze Mail.
 

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Sie erhalten dann in der Regel innerhalb noch am gleichen Tag alle nötigen Informationen zugesandt.

 

RotblitzerTruvelo M5

Rotblitzer Truvelo M5

Wie kann man einen Rotlichtverstoß an der Ampel mit einem Einspruch anfechten?

Die Anfechtungsgründe sind sehr breit aufgestellt und richten sich unter anderem auch nach der Art der verwendeten Messtechnik.

So ist eine Überwachungsanlage, welche die Ampelkreuzung mittels Lasertechnik abscannt anders zu beurteilen, als jene, die den Verstoß durch Sensoren in der Fahrbahn erfasst.

Deshalb ist zum Beispiel neben dem schlechten Fahrerfoto auch der Zustand der Messsensoren oft ein Angriffspunkt. Ist die Vergussmasse in der Fahrbahn wie auf dem Bild unten undicht, sollte man den Bescheid kritisch hinerfragen und zwar auch, wenn die Risse nicht wie hier jedem aus der Ferne ins Auge springen.

Zu sehen sind die Fahrbahnsensoren von einem Rotblitzer. Zu erkennen ist, dass die Vergussmasse undicht und der Sensor zum Teil lose in der Fahrbahn liegt.

 

Allgemeine Informationen zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid finden Sie hier.

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Welche Strafen drohen beim Rotlichtverstoß?

Die Strafen für Ampelblitzer richten sich zum einen nach der Dauer der Rotzeit, nach dem Grad der Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer und danach, ob man den Verstoß zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug begangen hat.

Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die häufigsten Strafen bei Rotblitzern:

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

mit dem PKW

 

 

 

Rotblitzer bis 1 Sekunde

90,00

1

 

Rotblitzer über 1 Sekunde

200,00

2

1 Monat

mit Gefährdung

ab 240,00

2

1 Monat

mit Sachbeschädigung

ab 360,00

2

1 Monat

 

 

 

 

mit dem Fahrrad

 

 

 

Rotblitzer bis 1 Sekunde

60,00

1

 

Rotblitzer über 1 Sekunde

100,00

1

 

mit Gefährdung

ab 100,00

1

 

mit Sachbeschädigung

ab 120,00

1

 

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Rotblitzer in der Probezeit

Wird man in der Probezeit bei rot geblitzt, gilt die Tat als sog. A-Verstoß. Das bedeutet, dass sich die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und man ein Aufbauseminar besuchen muss. Bei wiederholten Verstößen droht dann sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Chancen diese Folgen  in der Probezeit zu verhindern sind oft gar nicht schlecht. In geeigneten Fällen reicht es sogar aus, wenn man das Verfahren so weit in die Länge zieht, dass die Speicherung der Probezeit beim Kraftfahrtbundesamt gelöscht ist. Bei einer üblichen Verfahrensdauer von fast 12 Monaten kein unrealistischer Ansatz.

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Ampelphasen

Viele Ampelanlagen haben eine sog. Bedarfsschaltung, sodass die einzelnen Ampelphasen nicht immer gleich lag sind. Dabei hängt die Dauer der Rotphase und der Grünphase vom Verkehrsaufkommen ab. Auch öffentliche Verkehrsmittel können die Ampeln unter Umständen beeinflussen und haben einen Vorrang. Die Gelbphase ist hingen immer eine starre Größe und richtet sich nach der zulässigen Geschwindigkeit vor der Kreuzung. Bei 50 km/h betragt die Gelbphase zum Beispiel 3 Sekunden.

Ampelschaltungen sind neben gelben Blinklicht für einen Defekt: Grün, Gelb, Rot, Rot-Gelb.

 Ampel zeigt Grün

Ampel zeigt Gelb 

 Ampel zeigt Gelb-Rot

 Ampel zeigt Rot

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Sie wurden bei gelb geblitzt?

Oft berichten Autofahrer, dass Sie bei gelb geblitzt wurden. Technisch gesehen scheint dies auf den ersten Blick nicht möglich zu sein, weil die Messanlagen in der Regel so gebaut sind, dass sie erst "scharf" geschalten werden, wenn die rote Glühbirne in der Ampel leuchtet. Außerdem sind die Messfühler erst nach der Haltelinie in der Straße verbaut . Eine genauere Prüfung zeigt aber gelegentlich, dass auch Messungen bei Gelb möglich sind.

Auch scheint die Wahrnehmung bei neueren Ampelanlagen gelegentlich zu täuschen.

Auf dem Bild sind alle Ampelregister rot. Das rechte Register wirkt aber aufgrund des Blickwinkels auf das Leuchtmittel eher orange bis gelb.

Aufrgund des Blickwinkels sieht die Ampel gelb aus und nicht rot

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Rotblitzer über 1 Sekunde.

"Rotzeit über einer Sekunde" heißt es oft im Bußgeldbescheid. Ein solcher qualifizierter Rotlichtverstoß ist in der Regel mit einem Fahrverbot von einem Monat Dauer, 200,00 Euro Geldbuße und 2 Punkten in Flensburg bewertet. Wenn man einen solchen Bescheid bekommen hat, sollte zunächst geprüft werden, ob die Rotzeit tatsächlich über eine Sekunde angedauert hat. Denn oft ergibt eine individuelle Prüfung, dass die vorgeworfenen Rotzeit in Wirklichkeit niedriger ausfällt und man bereits deswegen das Fahrverbot umgehen kann. Solche Prüfungen werden von Verkehrsrechtsschutzversicherungen im ahmen Ihrer Bedingungen übernommen.

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Messfehler

Neben einer "ungenauen" Bestimmung der Rotzeit ist auch eine "Verwechslung" von Fahrzeugen trotz moderner Anlagen nicht ausgeschlossen.

Hier zu sehen, ein Fahrzeug "A" überfährt die 1. Induktionsschleife.

Rotblitzer Beispiel Blitzerfoto Messfehler 1

Und kurze Zeit später kommt ein Fahrzeug "B" und wird mit dem zweiten Bild erfasst.

Rotblitzer Beispiel Blitzerfoto Messfehler 2

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 Die Anlage hat hier wohl nicht erkannt, dass es sich um zwei verschiedene Fahrzeuge gehandelt hat. Wahrscheinlich ist der Wagen "A" hier scharf nach links abgebogen und der Wagen "B" kam aus der Seitenstraße.

 

Kann man bei einem Rotblitzer das Fahrverbot umgehen?

Dauert die Rotphase länger als eine Sekunde an, sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot von 1 Monat Dauer vor. Dieses Fahrverbot hat eine sog. Denkzettel und Besinnungsfunktion.

Der Autofahrer soll sich bewusst werden, dass er einen schweren Verkehrsverstoß begangen hat und das Fahrverbot zum Anlass nehmen, seine Sorgfaltspflichten als Kraftfahrer gründlich zu überdenken und sein Veralten anzupassen. Ausnahmen vom Fahrverbot sieht das Gesetz nun in engen Ausnahmefällen vor.

So kann eine besondere persönliche oder wirtschaftliche Härte mit entsprechender Begründung dazu führen, dass das Fahrverbot durch eine angemessene Erhöhung der Geldbuße aufgehoben wird. Beispiele dazu sind etwa der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, unter Umständen hilfebedürftige Angehörige, oder ähnliche außergewöhnliche Umstände. Gewöhnliche Unannehmlichkeiten sind hingegen vom Gesetz gewollt und führen nicht zum Wegfall des Fahrverbotes.

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Was kostet ein Rotblitzer?

Bei den Kosten des Rotblitzers ist zwischen der Geldbuße, den Verfahrenskosten und den sog. notwendigen Auslagen zu unterscheiden.

Die Höhe der Strafe richtet sich im Grunde nach der Dauer der Rotzeit und dem benutzten Verkehrsmittel.

Die Verfahrenskosten richten sich wiederum nach der Höhe der Geldbuße. Sie betragen im Verwaltungsverfahren incl. Auslagen meistens 28,50 Euro.

Im Gerichtsverfahren wird es dann unübersichtlich und hängt vom Aufwand und dem Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten beginnen unter 50,00 Euro und können im Extremfall auch mehrere Tausend Euro betragen. Diese Kosten werden aber von einer Verkehrsrechtsversicherung im Rahmen ihrer Bedingungen übernommen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten und zwar auch, wenn man den Fall verliert. Als bundesweit tätiger Anwalt für Verkehrsrecht kann ich meine Gebühren grundsätzlich mit jeder Versicherung abrechnen. Man ist also in der Anwaltswahl frei und in der Regel nicht an den Vertragsanwalt der Versicherung gebunden.

Warum ich kein, Versicherungsanwalt, Vertrauensanwalt oder ADAC Vertragsanwalt bin...

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Urteile zum Rotblitzer?

Für Betroffene günstige Urteile zu Rotblitzern gibt es immer wieder.

So ist beispielsweise anerkannt, dass ein Fahrverbot oft dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der Rotlichtverstoß dadurch zustande kommt, weil man aufgrund leichter Fahrlässigkeit die Ampeln verwechselt hat oder sich vom Verkehr in der Nachbarspur hat mitziehen lassen.

Auch eine rechnerische Überprüfung der Rotzeit ergibt in vielen Fällen, dass die Rotphase weniger als 1 Sekunde Dauer hatte.

Aber auch sehr knappe Rotzeiten unter einer Sekunde führen oft zu einer Einstellung des Verfahrens. So hat beispielsweise das Amtsgericht Chemnitz Anfang 2023 entscheiden, dass einer Rotzeit von ca. 0,5 Sekunden bei einer Geschwindigkeit von etwa 35 km/h die Umwandlung des Bußgeldes in einer Verwarnung ohne Punkte in Flensburg rechtfertigt.

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Wie funktioniert ein Rotblitzer?

Ampelblitzer bedienen sich verschiedener Technik. Angefangen vom schlichten beobachten mittels Videokamera, über Sensoren im Fahrbahnbelag bis hin zu Lasertechnik. In der Folge wird das Messprinzip der einzelnen Methoden vereinfacht dargestellt.

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Piezosensoren

Das Messprinzip ist schon Jahrzehnte im Einsatz und funktioniert wie folgt:

Skizze Messplatz Rotblitzer vereinfacht

 

Je nach Messsystem sind nach der Haltelinie ein oder zwei Sensorenpaare in einem festgelegten Abstand in der Fahrbahn wasserdicht vergossen. Sobald die Ampel auf Rotlicht umschaltet wird die Messung aktiviert. Im selben Moment wird auf der Rückseite der Ampel eine Kontrolllampe eingeschaltet, sodass man auf dem Messfoto auch erkennen kann, dass die rote Lampe wirklich geleuchtet hat.

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Kontrolllampe Rotblitzer Weisslicht

Dieses Kontrolllicht kann an unterschiedlichen Stellen der Ampel angebracht sein.

Messblid Rotblitzer Erläuterung

Bußgeldstellen versenden oft nur ein Foto, sodass man eventuelle Fehlmessungen oder Falschzuordnungen nicht erkennen kann. Erst die Einsicht in den Messfilm zeigt, ob wie hier die Messung eigentlich ein anderes Fahrzeug ausgelöst hat.

Messfoto Rotblitzer Erläuterung 2

 

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Lasermessung

Viele neue Rotblitzer greifen heute auf den Einsatz von Lasertechnik zurück. Zum Beispiel der Poliscan Speed Blitzer legt einen Laserteppich über den Kreuzungsbereich und kann auf diese Weise gleichzeitig die Geschwindigkeit, wie auch das Überfahren der Ampel bei Rot überwachen.

Meespatzskizze Rotblitzer Poliscan vereinfacht

Der Poliscan-Redlight ist in der Lage mehrere Fahrspuren zu überwachen. Sein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass kein Eingriff in den Fahrbahnbelag notwendig ist und damit aufwendige Reparaturen an den Sensoren wegen Frost- und Straßenschäden wegfallen.

Rotbllitzer Lasertechnik Poliscan

 

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Videokamera

Eine verbreitete Art der Rotlichtüberwachung ist auch die allgemeine Polizeikontrolle.

Dabei steht meist ein Polizeibeamter mit einer handelsüblichen Kamera vor der Ampel und filmt diese beim einsetzenden Gelblicht. Fährt ein Verkehrsteilnehmer dann bei Rot über die Ampel, gibt er die Daten per Funk an die Kollegen an einem Kontrollposten wenige Meter hinter der Ampel weiter. Diese führen dann die eigentliche Kontrolle durch.

Auf den ersten Blick ist diese Art der Rotlichtüberwachung auch recht zuverlässig. Denn es gibt ein Video und die Betroffenen werden sofort mit dem Verstoß konfrontiert.

Allerdings zeigt das Video das Kraftfahrzeug nur von hinten. Die Fahreridentifizierung ist dann in einem Monate später erfolgenden Gerichtstermin nicht mehr ganz so einfach. Auch ist oft die Frage, ob die Polizeibeamten die Kamera bereits bei Grün eingeschaltet hatten. In dem Fall liegt wohl keine verdachtsabhängige Kontrolle vor und das Video wäre in der Regel unverwertbar.

Beobachtung durch die Polizei

Auch die Beobachtung durch die Polizei, also ohne Videoaufzeichnung, ist eine zulässige Art der Verkehrsüberwachung. Ein häufiger Fall ist zum Beispiel, dass die Beamten ihre Beobachtungen aus einem Polizeiwagen bei einer Streifenfahrt tätigen. Grundsätzlich gilt, dass auch eine Zeugenaussage vor Gericht ausreicht um den Verstoß zu bestätigen.

Oft hört man dann die Einlassung, dass die Beamten die rote Ampel beobachtet haben und denn leise "einundzwanzig, zweiundzwanzig" gezählt haben und so den qualifizierten Rotlichtverstoß über einer Sekunde beobachtet haben wollen.

Auf den ersten Blick erscheint der Bürger hier der staatlichen Willkür ausgesetzt, weil es keine "richtigen" Beweise gibt und man gegen die Anzeige der Polizei kaum etwas sagen kann. Die Praxis zeigt jedoch auch in solchen Fällen, dass gerade diese Verstöße besonders gut angreifbar sind. Bußgeldverfahren dauern normalerweise mehrere Monate und die Anzeige von Verkehrsdelikten ist für die Polizei ein Massengeschäft. Da ist es nicht selten so, dass dann solch einfache Fragen, welcher der Beamten ist gefahren, wer kam von wo, wer war in welcher Fahrspur usw. dazu führen, dass die Aussage der Beamten dem Richter zu ungenau ist und das Verfahren eingestellt wird. Oft haben die Beamten gar keine Erinnerung mehr an die Sache, sodass man am Ende leichtes Spiel hat.

 

Aber! Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Alexander Kaden - Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Alexander Kaden ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen, ebenso die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Steuernummer:  202/237/00099

Rechtsanwalt Alexander Kaden ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Kammer des öffentlichen Rechts -
Glacisstr. 6
01099 Dresden
Telefon: +49-(351) 31859-0
Telefax: +49-(351) 33608-99
e-mail: info@rak-sachsen.de
Internet: www.rak-sachsen.de

Die berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung »Rechtsanwältin« bzw. »Rechtsanwalt« sind folgende:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Diese Gesetze und Verordnungen finden sich unter der Rubrik »Informationspflichten gem. § 5 TMG« auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.

Rechtsanwalt Alexander Kaden unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese ist für Rechtsanwälte vorgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 Euro je Schadensfall. Sie kann im Einzelfall erhöht werden. Die Versicherung wird bis zum 31.12.2015 24:00 Uhr bei der Generali Versicherung AG, Adenauer-Ring 7 - 9, 81737 München unter der Vertragsnummer 060005 und ab dem 01.01.2016 um 0:00 Uhr bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover unter der Haftpflichtpolicennummer: 405 84 344 123560 gehalten. Der räumliche Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.

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